Zusätzliche Bestimmungen für Produkte und –Dienstleistungen von SHL
Last Updated: 6 May 2026
Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für den Zugriff und die Nutzung von Produkten und –Dienstleistungen von SHL, die dem Unternehmen gemäß dem Auftrag bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Bestimmungen sind Teil der Vereinbarung, sofern diese nicht ausdrücklich durch einen Auftrag geändert werden. Bei Widersprüchen zwischen einem Auftrag und diesen zusätzlichen Bestimmungen gilt vorrangig der Auftrag. Definierte Begriffe in diesen zusätzlichen Bestimmungen haben die in der Vereinbarung oder in diesen zusätzlichen Bestimmungen definierte Bedeutung.
1. Produktspezifische Bestimmungen
A. SHL-Plattform
- Software-as-a-Service. Das Unternehmen kann einen Zugriff auf die online verfügbaren Assessment-Dienste („Plattform“) entweder über ein „Abonnement“ oder durch den Kauf von „Einheiten“ (gemäß nachstehender Definition der Begriffe) erhalten. Die Konfiguration kann möglicherweise die Online-Bereitstellung von Assessments an die Kandidaten, die Evaluierung der Kandidatenergebnisse und eine Bereitstellung der daraus entstehenden Berichte zu den Kandidaten an das Unternehmen über die Plattform beinhalten. SHL wird während der Auftragslaufzeit die Funktionalität der Plattform nicht wesentlich einschränken.
- „Abonnement“. Ein Abonnement bietet dem Unternehmen für die Dauer der Auftragslaufzeit und vorbehaltlich etwaiger Begrenzungen, die im Auftrag vereinbart werden, Zugriff auf die Plattform. Wenn das Unternehmen eine im Auftrag aufgeführte Begrenzung überschreitet, behält sich SHL das Recht vor, jede zusätzliche Nutzung zu den Standardpreisen („Standardpreis“), die zu diesem Zeitpunkt gelten, zu berechnen. Die entsprechenden Beträge werden vor Ende der Auftragslaufzeit in Rechnung gestellt und für deren Zahlung gelten die Bestimmungen gemäß der Vereinbarung.
- „Einheiten“ bezeichnet die in einem Auftrag festgelegte Maßeinheit zur Berechnung des Verbrauchs der Assessments.
(a) SHL zieht Einheiten vom Konto des Unternehmens ab, wenn das Unternehmen einen Assessment-Bericht ausführt oder ein Kandidat ein Online-Assessment startet. Die Einheiten werden (i) in chronologischer Reihenfolge ab dem Datum des Erwerbs verbraucht und (ii) verfallen zwei Jahre nach dem Bereitstellungsdatum, woraufhin sie automatisch aus dem Konto des Unternehmens gelöscht werden. Bei Verfall von Einheiten oder Kündigung des Auftrags (außer bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch das Unternehmen) verfallen alle Einheiten, die auf dem Konto des Unternehmens verbleiben, und die Vergütungen werden nicht erstattet.
(b) Wenn das Unternehmen die Anzahl der gekauften Einheiten überschreitet, stellt SHL dem Unternehmen diese Einheiten laufend auf monatlicher Basis nachträglich zum Standardpreis in Rechnung, bis das Unternehmen einen neuen Auftrag für den Erwerb zusätzlicher Einheiten oder für ein Abonnement platziert.
(c) Wenn das Unternehmen Einheiten „nachträglich“ oder „vorausschauend“ erwirbt, stellt SHL dem Unternehmen die tatsächliche Nutzung von Einheiten zum Standardpreis oder zu dem im Auftrag vereinbarten Preis nachträglich in Rechnung -
Support, Wartung und Upgrades. SHL stellt dem Unternehmen Supportdienste („Supportdienste“) für Administratoren zur Verfügung, wobei dem Unternehmen gemäß dem jeweils aktuellen „SHL Support Services Agreement“, das unter https://www.shl.com/legal/shl-support-services/ zu finden ist („Supportrichtlinie“), keine zusätzlichen Kosten entstehen. Den Kunden oder Kandidaten des Unternehmens stehen die Supportdienste nicht zur Verfügung. Sämtliche diesbezüglichen Anfragen, die vom Unternehmen an SHL weitergeleitet werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
SHL ergreift alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um die Plattform verfügbar zu halten; ausgenommen hiervon sind (a) geplante Wartungszeiträume (die mindestens 30 Tage im Voraus online veröffentlicht werden) oder (b) ungeplante Wartungen, die erforderlich sind, um Systemprobleme zu beheben, wobei SHL solche Wartungen mit so viel Vorlaufzeit ankündigt, wie es vernünftigerweise möglich ist. SHL führt von Zeit zu Zeit Systemupgrades auf der Plattform durch, die dem Unternehmen im Allgemeinen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Wartungsplan, der in der Supportrichtlinie veröffentlicht wird, beinhaltet Termine für Plattformupgrades sowie für routinemäßige Wartungsmaßnahmen.
B. SHL Managed Services und Online-Erwerb
Das Unternehmen kann Dienstleistungen für die ausgelagerte Verwaltung von Assessments von SHL erwerben, was Verwaltungs- und Projektmanagementleistungen auf verschiedenen Ebenen für Assessments oder Projekte gemäß den Festlegungen im Auftrag beinhalten kann („Managed Services“).
(a) Nicht erstattungsfähige Kosten. Aufträge für die folgenden Managed Services von SHL oder SHL-Online-Erwerbe können nicht modifiziert werden:
i. Persönlichkeits- und situationsbezogene Tests (einschließlich SHL OPQ™, CCSQ, SHL MQ™, WSQ, Szenarien), oder
ii. Fähigkeits- und Kompetenztests, Tests zur Aussortierung und alle anderen Tests (einschließlich SHL Verify™, pd360, MFS, DSI, Quicksift) oder
iii. Projektmanagement.
SHL räumt dem Unternehmen ein begrenztes Recht zur Übertragung nicht erstattungsfähiger Assessments an einen Ersatzkandidaten ein, sofern daran keine Modifikationen (etwa in Bezug auf die Sprache oder den sich daraus ergebenden Bericht) vorgenommen werden. Dies gilt für (a) in (a)(i) oben aufgeführte unbenutzte Tests (b) oder in (a)(ii) oben aufgeführte unbenutzte Tests, wenn die Assessments nicht als Einzelprodukt erworben wurden.
C. Sonstige Nutzung der Tests
(a) Lizenz: Das Unternehmen kann eine „Lizenz für Inhalte“ für UCF-Inhalte erwerben, um eine Stellenanzeige zu formulieren, um Rekrutierung oder Entwicklung zu betreiben oder um für sein eigenes Geschäft − und nicht zur Weiterveräußerung − andere Talentmanagement-Aktivitäten durchzuführen. Bei der Lizenz für Inhalte handelt es sich um eine nicht exklusive, nicht übertragbare und bestimmten Bedingungen unterliegende Lizenz (a) zur Anpassung und Modifizierung der originalen UCF-Inhalte (z.B. der UCF-Bezeichnungen oder Erläuterungen) („UCF-Inhalte“) zur Erstellung abgeleiteter Arbeiten, (b) zur Nutzung, Vervielfältigung und zum Ausdrucken dieser UCF-Inhalte oder ihrer Ableitungen, einschließlich der Platzierung dieser Inhalte auf dem SHL-System oder den Systemen Dritter, die von dem Unternehmen verwendet werden, oder einschließlich der Integration dieser Inhalte in Schulungs- oder andere Materialien des Unternehmens, und (iii) zur Veröffentlichung nicht wesentlicher Elemente der UCF-Inhalte in Stellenanzeigen.
(b) Bedingungen: Die Lizenz für Inhalte unterliegt den folgenden Bedingungen:
(i) Geistiges Eigentum: Die SHL Group oder ihre Lizenzgeber bleiben die alleinigen Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte und der abgeleiteten UCF-Inhalte. Das Unternehmen überträgt hiermit alle Rechte an diesen abgeleiteten UCF-Inhalten auf die SHL Group, und SHL gewährt dem Unternehmen ein nicht exklusives Recht zur Nutzung solcher abgeleiteten Inhalte in Übereinstimmung mit der Vereinbarung. SHL übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für abgeleitete UCF-Inhalte (einschließlich vom Unternehmen übersetzter Inhalte), die das Unternehmen ohne Orientierungshilfe durch SHL erstellt, oder für die Nutzung der UCF-Inhalte oder ihrer Ableitungen durch das Unternehmen in Kombination mit einem nicht von SHL erstellten Test. Wenn Assessments die UCF-Inhalte in einem Bericht oder in Ergebnissen verwenden, erteilt SHL dem Unternehmen eine Lizenz, mit der die UCF-Inhalte innerhalb eines solchen Berichts oder solcher Ergebnisse, jedoch für keine anderen Zwecke, genutzt werden dürfen. SHL behält sich sämtliche Rechte vor, das UCF selbst zu veröffentlichen und Dritten eine Lizenz zur Veröffentlichung des UCF zu gewähren.
(ii) Zulässige Nutzung: Das Unternehmen kann:
1. UCF-Inhalte nutzen in: (i) den unternehmenseigenen internen Systemen, oder (ii) vom Unternehmen verwendeten externen Systemen (nicht zur Nutzung durch Dritte mit anderen Kunden) (zusammen die „Systeme“);
2. UCF-Inhalte innerhalb der betriebsinternen Dokumentation (elektronisch und auf Papier) für Talentmanagementzwecke (z. B. Auswahl, Entwicklung, Leistungsmanagement und Nachfolgeplanung) nutzen;
3.UCF-Inhalte ergänzen oder abändern, um abgeleitete Arbeiten zu erstellen, einschließlich der Entwicklung eines benutzerdefinierten Kompetenzrahmens. Zur Klarstellung müssen sämtliche vom UCF abgeleiteten Kompetenzrahmen eindeutig als „vom SHL-UCF abgeleitet“ gekennzeichnet werden und dürfen nicht als das SHL-UCF dargestellt werden;
4. Das UCF in extern veröffentlichten Materialien in Bezug auf die interne Einstellungs-, Entwicklungs- oder Talentmanagementverfahren nutzen, die das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführen beabsichtigt, einschließlich der Veröffentlichung nicht-wesentlicher Elemente der UCF-Inhalte in externen Stellenausschreibungen;
5. Das UCF oder seine Derivate nutzen, um Kompetenzen mit nicht-SHL-Produkten, -Tests, -Instrumenten, -Fragebögen oder -Dienstleistungen („Wettbewerber-Tools“) abzugleichen, wobei die Nutzung dieser Wettbewerber-Tools ausschließlich nach eigenem Ermessen und auf eigene Gefahr des Unternehmens erfolgt und SHL eine solche Nutzung weder verifiziert noch empfiehlt.
6. Die UCF-Inhalte oder abgeleitete Arbeiten in andere Sprachen übersetzen. Für diese Zwecke beeinträchtigen derartige Übersetzungen nicht SHLs geistige Eigentumsrechte an den UCF-Inhalten. Des Weiteren ist das Unternehmen in jeder Hinsicht für derartige Übersetzungen verantwortlich und SHL lehnt jegliche Haftung ab, die sich in irgendeiner Weise aus diesen übersetzten Inhalten und/oder deren Nutzung ergibt.
(iii) Verbotene Nutzung: Dem Unternehmen ist es untersagt:
1. wesentliche Teile des UCF oder abgeleiteter Modelle in einem externen Zusammenhang zu veröffentlichen;
2. die UCF-Inhalte weiterzuverkaufen oder die UCF-Inhalte zu seinem gewerblichen Vorteil zu nutzen oder um Einnahmen aus der Bereitstellung der UCF-Inhalte oder Dienstleistungen in Bezug auf das UCF zu generieren, sofern das Unternehmen nicht einen separaten Partnervertrag mit SHL abgeschlossen hat und über einen getrennten Partner-/Wiederverkäufervertrag und/oder eine UCF-Lizenz verfügt; und/oder
3. die UCF-Inhalte an Dritte zu übertragen (außer zur Nutzung in einem vom Unternehmen verwendeten externen System).
Werden UCF-Inhalte entsprechend der Darstellung in diesem Abschnitt (iii) genutzt, behält SHL sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu berechnen, die sie im eigenen Ermessen für angemessen hält.
(c) Erforderlicher Urheberrechtshinweis: Sämtliche Publikationen der UCF-Inhalte oder der Ableitungen müssen mit einem der folgenden Urheberrechtshinweise gemäß den nachstehenden Regeln und Definitionen versehen sein:
1. „Standardmäßiger Urheberrechtsvermerk“ bezeichnet und wird angegeben als “© 2004-2026 SHL und/oder ihre verbundenen Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.“ Der standardmäßige Urheberrechtsvermerk gilt für sämtliche standardmäßige, nicht veränderte UCF-Inhalte.
2. „Teilweiser Urheberrechtsvermerk“ bezeichnet und wird angegeben als “abgeleitet vom SHL-UCF, © 2004-2026 SHL und/oder ihre verbundenen Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.“ Der teilweise Urheberrechtsvermerk ist in Bezug auf sämtliche vom Unternehmen verwendete Inhalte anzugeben, die vom UCF abgeleitet wurden.
Der teilweise Urheberrechtsvermerk ist überall dort anzugeben, wo Elemente des UCF oder eines vom UCF abgeleiteten Kompetenzmodells verwendet werden. Der standardmäßige oder teilweise Urheberrechtsvermerk ist in sämtlichen Systemen oder Dokumenten anzugeben, die das UCF oder abgeleitete Rahmenwerke verwenden, insbesondere bei Einstellungs-, Entwicklungs- oder Leistungsmanagementsystemen, Interview- oder Entwicklungsleitfäden und Schulungsmaterialien. Der standardmäßige oder teilweise Urheberrechtsvermerk ist anzugeben, wenn Stellenausschreibungen oder -beschreibungen UCF-Inhalte oder abgeleitete Arbeiten beinhalten, insbesondere, wenn diese Stellenausschreibungen oder -beschreibungen auf öffentlich zugänglichen Websites wie „LinkedIn“ oder ähnlichen Seiten veröffentlicht werden.
Das Urheberrecht muss dann nicht zugeordnet werden, wenn ein Urheberrechtsvermerk äußerst unangemessen erscheinen würde. In solchen Fällen wird das Eigentum von SHL an UCF-Inhalten, standardmäßigen oder abgeleiteten Arbeiten jedoch auf der offiziellen Website des Unternehmens ausgewiesen.
Aus dem UCF abgeleitete Kompetenzrahmen müssen den teilweisen Urheberrechtsvermerk beinhalten und dürfen nicht als UCF von SHL dargestellt werden.
(d) Freistellung: Das Unternehmen stellt SHL und/oder ihre verbundenen Unternehmen frei von jeglichen Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtskosten und -aufwendungen), die SHL infolge einer verbotenen Nutzung des UCF seitens des Unternehmens oder einer Verletzung der Geheimhaltungspflichten in Bezug auf die UCF-Inhalte entstehen.
(e) Haftungsausschluss: SHL hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen rechtswidrige Diskriminierung vermeiden. SHL ist jedoch nicht in der Lage, die Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmens oder seiner Auftragnehmer während der allgemeinen Einstellungs- oder Entwicklungsprozesse des Unternehmens zu kontrollieren, die zu derartigen Ansprüchen führen können.
2. Kontrollierte Assessments im Vereinigten Königreich, in der EU und in Südafrika. Bestimmte Assessments, die im Vereinigten Königreich, in Norwegen, in der Schweiz, in der Europäischen Union und in Südafrika (jeweils ein „kontrolliertes Territorium“) verfügbar sind, unterliegen regulatorischen Kontrollen und dürfen nur von einer Person bestellt werden, die erfolgreich die SHL-Schulung abschlossen hat und über eine gültige SHL-Testerlizenz verfügt („registrierter Nutzer“), oder von einem Unternehmen, das die Dienste eines solchen registrierten Nutzers in Anspruch nimmt. Ein registrierter Nutzer muss SHL unverzüglich über jede Änderung des Arbeitgebers oder der Adresse informieren. Wenn ein Unternehmen in einem kontrollierten Territorium nicht über einen registrierten Nutzer verfügt, darf das Unternehmen die kontrollierten Assessments nicht nutzen und diese Assessments müssen an SHL zurückgegeben werden.
D. Unternehmensinterne und öffentliche Schulung
- Lieferung von unternehmensinternen und öffentlichen Schulungen. SHL behält sich das Recht vor, den Lehrplan einer Schulung jederzeit vor dem Start der Schulung zu ändern, um die Bereitstellung relevanter und aktueller Materialien zu gewährleisten. Das Unternehmen kann jederzeit den Austausch von einzelnen Teilnehmern einer Schulung (jeweils ein „Teilnehmer“) anfragen. Wenn SHL einer solchen Anfrage stattgibt, müssen die Ersatzteilnehmer vor der Teilnahme an der Schulung sämtliche gegebenenfalls vorausgesetzten vorbereitenden Schulungen erfolgreich abschließen. SHL stellt nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und nach erfolgreichem Abschluss der Schulung durch den Teilnehmer ein Zertifikat oder andere Bescheinigungen aus. SHL entscheidet alleine, ob die Schulung erfolgreich abgeschlossen wurde. Für das Verhalten der Teilnehmer ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich. Das Unternehmen übernimmt das Risiko für Gegenstände, die an einen Schulungsort mitgebracht werden, und SHL schließt jegliche Haftung für den Diebstahl oder Verlust dieser Gegenstände am Schulungsort aus, unabhängig davon, wie dieser Diebstahl oder Verlust zustande kam.
- Schulungsmaterialien. Die Materialien, die für eine Schulung bereitgestellt werden, etwa Kursnotizen, Publikationen und Umfragen, („Schulungsmaterialien“) sind für die ausschließliche und individuelle Nutzung durch die Teilnehmer bestimmt. Diese Schulungsmaterialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SHL in keiner Form wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
- Haftungsausschluss. SHL übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der in den Schulungsmaterialien enthaltenen Informationen oder Analysen. Darüber hinaus übernimmt SHL keine juristischen, buchhalterischen oder ähnlichen Beratungsleistungen. SHL schließt insbesondere die Haftung für Schäden, Ansprüche oder Verluste vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften aus, die aus Fehlern oder Auslassungen in den Schulungsmaterialien herrühren, unabhängig davon, ob von SHL oder ihren Quellen verursacht, oder die entstanden sind, weil einer von SHL ausgesprochenen Empfehlung gefolgt wurde, wenn nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Fall der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
E. Videointerview-Tools
Die Videointerview-Tools von SHL ermöglichen es dem Unternehmen, eigene Inhalte zu veröffentlichen. SHL ist nicht verantwortlich für Inhalte, die das Unternehmen oder die Nutzer des Unternehmens veröffentlichen und die sachlich ungenau, rechtswidrig oder beleidigend sind. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmen. Dementsprechend verzichtet das Unternehmen auf jegliche Ansprüche, Rechte oder Rechtsmittel, die es gegen SHL in Bezug auf solche Inhalte hat oder haben könnte. SHL überprüft keine Inhalte, die von dem Unternehmen oder den Nutzern des Unternehmens veröffentlicht werden, aber SHL behält sich das Recht vor (ist hierzu aber nicht verpflichtet), nach eigenem Ermessen Inhalte zu entfernen, die über das Videointerview-Tool zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden, wenn SHL Grund zu der Annahme hat, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden.
2. Künstliche Intelligenz
Sollte das Unternehmen KI zur Generierung zusammenfassender Berichte oder sonstiger Berichte der Ergebnisse von SHL einsetzen, vereinbart das Unternehmen, dass es diesen Berichten einen Haftungsausschluss beifügt, der angibt, dass (i) die Zusammenfassung durch ein externes KI-Tool generiert wurde; (ii) es sich nicht um eine offizielle Auslegung von SHL handelt; und (iii) SHL empfiehlt, dass sämtliche Assessment-Ergebnisse von geschulten Experten überprüft und im Zusammenhang mit anderen Daten zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
3. Aufsicht
Wenn das Unternehmen beschließt, für eine Bewertung eine Aufsicht zu aktivieren, kann SHL diese Aufsicht durch menschliches Personal, technologiegestützte Tools oder eine Kombination aus beidem bereitstellen. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es alle nach geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat, einschließlich der rechtzeitigen Benachrichtigung der Kandidaten darüber, dass eine Aufsicht zum Einsatz kommt.
Die Gesetze bezüglich Aufsicht variieren je nach Standort. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, zu bestätigen, dass die Aufsicht für den beabsichtigten Zweck angemessen ist. Das Unternehmen haftet für alle Ansprüche, die sich aus seiner Entscheidung zur Nutzung der Aufsicht ergeben, einschließlich bei Verstößen gegen geltende lokale Gesetze.
4. Lizenz des Vertriebspartners und Nutzung
Wenn das Unternehmen mit SHL einen Vertrag geschlossen hat, um Vertriebspartner von SHL zu werden, werden die Lizenzierungsbedingungen in diesem separaten Vertrag festgelegt. Mit Ausnahme der Vertriebspartner von SHL darf das Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen von SHL nur erwerben, um sie unter den folgenden Umständen Dritten („Endnutzern“) zur Verfügung zu stellen oder an diese weiterzuverkaufen: (A) Die Endnutzer müssen ihren Sitz im Gebiet haben und dürfen die Produkte und/oder Dienstleistungen von SHL nur für ihre internen Zwecke nutzen und nicht, um direkt oder indirekt konkurrierende Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, (B) das Unternehmen muss mit den Endnutzern für die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von SHL substanziell ähnliche Bedingungen wie in dieser Vereinbarung vereinbaren und darf keine Zusicherungen oder Gewährleistungen abgeben, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, (C) das Unternehmen muss alle Marken- und Urheberrechtshinweise auf den Produkten und Dienstleistungen von SHL beibehalten, (D) das Unternehmen muss die Endnutzer dazu verpflichten, SHL im Hinblick auf Daten und geistige Eigentumsrechte alle in dieser Vereinbarung genannten Rechte zu verleihen, und (E) das Unternehmen darf nicht als SHL, als lizenzierter Partner, als Vertreiber oder als Bevollmächtigter von SHL auftreten. SHL behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit und fristlos zu kündigen, wenn das Unternehmen selbst oder über Dritte etwas unternimmt oder unterlässt oder in einer Form handelt, das bzw. die (1) die Bestimmungen dieses Abschnitts verletzt, (2) SHL irreparablen Schaden zufügt oder (3) tatsächlich oder möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt.