Last Updated: 15 November 2023

Zur Einbettung und Optimierung der SHL-Lösungen und -Fähigkeiten (und falls SHL Lösungs-Support oder Beratungsdienstleistungen Bestandteil Ihres Auftragsformulars sind) stellt SHL für die in der Auftragsform angegebenen Abonnementlaufzeit folgende Beratungsdienstleistungen und Lösungs-Support zur Verfügung:  

Ein erstes Meeting (entweder persönlich oder remote als Webinar oder Telefonkonferenz) zur Festlegung strategischer Ziele mit den benannten Stakeholdern des Unternehmens und zur Vorstellung des Unternehmens und des SHL-Teams („Meeting zur Festlegung strategischer Ziele“). Während des Meetings zur Festlegung der strategischen Ziele erläutert SHL die Parameter, innerhalb derer der Lösungs-Support und/oder die Beratungsdienstleistungen erbracht werden. Ebenso werden Zeitfenster, Rollen und Verantwortlichkeiten zugewiesen, um die Services erfolgreich bereitzustellen. 

Umfang

  • Sämtliche im Rahmen der Support und/oder Beratungsdienstleistungen zu erbringenden Services werden mit dem Unternehmen während des Meetings zur Festlegung strategischer Ziele vereinbart. Hierbei wird ein Dokument über den „Umfang der Services“ von den Parteien unterzeichnet, welches die erwarteten Produkte, Roadmap, Meilensteine und Zeitpunkte der Leistung erläutert.  
  • Die Leistung des Supports und der Beratungsdienstleistungen muss für die im Auftragsformular beschriebenen bestehenden Abonnementlaufzeit eingeplant werden. Die Services können nicht von einem Abonnementjahr in ein folgendes fortgeführt, ausgeweitet oder anderweitig übertragen werden. Für nicht genutzte Services werden keine Gutschriften gewährt.  
  • In jedem Abonnementjahr wird ein Meeting zur Festlegung strategischer Ziele abgehalten, um die jeweiligen für das Abonnementjahr beinhalteten Services zu vereinbaren.  
     

Beratungsdienstleistungen

Sollten im Rahmen der vereinbarten Services Beratungsdienstleistungen erbracht werden, so basieren die dem Unternehmen bereitgestellten Programmdateneinblicke oder Analysen auf dem zwischen den Parteien vereinbarten Analyseplan sowie den in den SHL-Systemen und/oder Dateien zum Zeitpunkt der Analyse leicht zugänglichen Daten.

  • Die Anzahl der Tage für die Beratungsdienstleistungen hängt von dem Stufenniveau ab, das laut dem Auftragsformular vom Unternehmen erworben wurde. Erwirbt das Unternehmen nach seiner Wahl zusätzliche, über die im jeweiligen Stufenniveau vorgesehene Anzahl von Tagen hinausgehende Beratungsdienstleistungen, werden diese Services in einem separaten zwischen den Parteien abgeschlossenen Statement of Work festgelegt.  
  • Analysen erfolgen für teilnehmende Stelleninhaber auf Rollup-Ergebnissen der Kompetenzwerte von Teilnehmern auf Gruppenebene und beinhalten kein Feedback zu individuellen Ergebnissen.  
  • Erfordern die vereinbarten Einblicke externe Unternehmensdaten, so ist diese Einbeziehung während des Meetings zur Festlegung strategischer Ziele gemeinsam zwischen SHL und dem Unternehmen zu vereinbaren. Das Unternehmen trägt zudem die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung der externen Daten zum vereinbarten Zeitpunkt, stets unter Einhaltung geltender Datenschutzgesetze. 
  • Zur Bereitstellung von Einblicken aus aggregierten Daten sind mindestens 50 Datenpunkte erforderlich. 
  • Einblicke aus Beratungsdienstleistungen beinhalten keine Analysen, bei denen eine tiefgreifende Analyse erforderlich ist (z.B. Validierungsstudie, Nachwuchsbeurteilung usw.). Erwirbt das Unternehmen nach Wahl zusätzliche Nachwuchsbeurteilungen oder zusätzliche Kundendatenanalysen, werden diese Services in einem separaten zwischen den Parteien abgeschlossenen Statement of Work festgelegt.  
  • Beratungsdienstleistungen beinhalten ein (1) im Meeting zur Festlegung strategischer Ziele vereinbartes Meeting mit Feedback zu den Einblicken, das auf der vereinbarten Analyse von auf der SHL-Plattform verfügbaren Assessment-Daten mit/ohne vom Unternehmen bereitgestellten Daten basiert. 
  • Einblicke werden zusammenfassend in einer (1) allgemeinen PowerPoint-Präsentation bereitgestellt.  
  • Zusätzliche Präsentationen für den Zusammenfassungsbericht können von den Parteien in einem unterzeichneten Änderungsantrag vereinbart werden. 
  • Die Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen wird spätestens einhundertundzwanzig (120) Tage vor dem Ende des jeweiligen Abonnementjahrs eingeplant und hat mindestens neunzig (90) Tage vor Ende des jeweiligen Abonnementjahrs zu erfolgen. Versäumt es das Unternehmen, das Meeting zur Präsentation der Beratungseinblicke während des jeweiligen Abonnementjahres einzuplanen, so entfällt die Verpflichtung von SHL zur Bereitstellung der Einblicke. Gebühren sind nicht stornierbar und am Ende der Abonnementlaufzeit nicht erstattungsfähig.  

Stufen der Beratungsdienstleistungen 

Beratungsdienstleistungen: Basic 

2 Berater-Tage 

Beratungsdienstleistungen: Enhanced 

4 Berater-Tage 


Lösungs-Support 

Lösungs-Supportparameter werden während des Meetings zur Festlegung strategischer Ziele vereinbart und sind auf die Anleitung zur Unterstützung der im unterzeichneten Auftragsformular genannten Lösung beschränkt.  

  • Lösungsanleitung und -Support können insbesondere Folgendes umfassen: Effektiver Einsatz von Assessments, Best Practices, Stakeholder-Management, Lösungs-Risikomanagement und andere spezifisch auf die Fähigkeiten der SHL-Lösung und das Assessment-Programm bezogene Themen.  
  • Die Anzahl der Tage für den Lösungs-Support hängt von dem laut dem Auftragsformular vom Unternehmen erworbenen Stufenniveau ab. Erwirbt das Unternehmen nach seiner Wahl einen zusätzlichen, über die im jeweiligen Stufenniveau vorgesehenen Support-Tagen hinausgehenden Lösungs-Support, werden diese Services in einem separaten zwischen den Parteien abgeschlossenen Statement of Work festgelegt.  
  • Auf Zwecke außerhalb der Lösungsfähgkeiten und des Assessment-Programms Bezug nehmende Support-Anfragen, einschließlich anderer Talentmanagement-/Personalweseninitiativen sind nicht Bestandteil des Lösungs-Supports. 
  • „Beratungsprojekte“ oder „formelle Schulungsengagements“ mit einem definierten Umfang und Liefergegenständen liegen außerhalb des Umfangs des oben genannten Lösungs-Supports und sollten in einem separaten Statement of Work festgeschrieben werden. (Um „Beratungsprojekte“ handelt es sich beispielsweise bei Stellenanalysen, Kompetenzdesign und -Mapping, Assessment- und Fähigkeitsdesign und -aufbau, Assessment-Aktualisierungen und Erstellung neuer Normgruppen, ausgelagerte Assessments und andere definierte Projekte.) 
  • Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung werden „formelle Schulungsengagements“ definiert als dem Unternehmen seitens SHL-Mitarbeitenden bereitgestellte Schulungen, die insgesamt mehr als zwei (2) Stunden Vorbereitungs- und Schulungszeit erfordern.  

Stufen des Lösungs-Supports 

Lösungs-Support: Lite 

1 Berater-Tag 

Lösungs-Support: Basic 

4 Berater-Tage 

Lösungs-Support: Enhanced 

10 Berater-Tage 


Das Unternehmen führt folgende Aktivitäten durch: 

  • Kommunikation der Lösungs-Support- und Beratungsdienstleistungspläne sowie Beratungsdienstleistungsstatus an alle angemessenen Unternehmensmitarbeitenden.  
  • Bereitstellung aller für die Erbringung der Services notwendigen Unternehmensinformationen und -dokumentation.  
  • Unterstützung bei der Koordinierung und Planung aller Service-Aktivitäten, an denen Teilnehmende des Unternehmens beteiligt sind.  
  • Ernennung eines Hauptansprechpartners im Unternehmen für den Lösungs-Support und die Beratungsdienstleistungen, an die sämtliche Kommunikation bezüglich der Verwaltung der Services gerichtet wird.  
  • Der Hauptansprechpartner des Unternehmens koordiniert die Services im Namen des Unternehmens und fungiert als Schnittstelle zwischen SHL und den Unternehmensressourcen, die für die Services verantwortlich sind; Bereitstellung relevanter Unternehmensdokumentation und sonstiger Materialien an SHL, die im Rahmen der Services erforderlich sind; Bereitstellung von mit dem bestehenden Systembetrieb, den Geschäftszielen und etablierten Systemleistungskennzahlen für das Unternehmen vertrauten Unternehmensressourcen, die befugt sind, Probleme bezüglich der Durchführung der Services zu beheben; Verwaltung des Änderungsauftragsprozesses im Namen des Unternehmens.  
  • Das Unternehmen ist für die Durchführung der während des Meetings zur Festlegung strategischer Ziele vereinbarten Maßnahmen verantwortlich und das Versäumnis, seinen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen, beeinträchtigt den Zeitplan und die Fertigstellung der vereinbarten Produkte. 

Gebühren und Aufwendungen: 

  • Lösungs-Support und Beratungsdienstleistungen sind Bestandteil der auf dem Auftragsformular aufgeführten Gesamtgebühren für das Lösungsabonnement.  
  • Wenn das Unternehmen Meetings vor Ort bevorzugt, hat das Unternehmen die Reisekosten für den Professional Services-Berater von SHL separat zu tragen.  
  • Das Unternehmen stimmt zu, SHL angemessene Spesen zu erstatten, einschließlich Reisekosten, Unterbringung, Transport, Mahlzeiten und Bedarfsartikel, die den Professional Services-Beratern von SHL im Zuge der Erbringung der Services entstehen, sofern sie vom Unternehmen im Voraus schriftlich genehmigt wurden. Die Gebühren werden dem Unternehmen nach Abschluss der Reise separat in Rechnung gestellt.